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Das Rezept

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Allgemeine Informationen zur ärztlichen Verordnung

Wichtiger Hinweis: Die folgenden Informationen dienen ausschließlich der allgemeinen Orientierung. Sie stellen keine Empfehlung, keine Anleitung zur Beschaffung und keine medizinische Beratung dar. Ob ein Rezept ausgestellt wird, entscheidet ausschließlich eine Ärztin oder ein Arzt nach individueller medizinischer Prüfung. Der Artikel kann Partnerlinks enthalten; diese haben keinen Einfluss auf Inhalt, Auswahl oder Darstellung der Informationen. Für Inhalte, Produkte oder Angaben auf verlinkten Drittseiten wird keine Haftung übernommen.

Ärztliche Verordnung von GLP-1-Medikamenten

  • Grundsatz
    • Ärztinnen und Ärzte entscheiden über eine Verordnung von GLP-1-Medikamenten ausschließlich nach individueller medizinischer Prüfung.
    • Maßgeblich sind der zugelassene Anwendungsrahmen, bestehende Erkrankungen, Begleiterkrankungen sowie eine ärztliche Nutzen-Risiko-Abwägung.
    • Die nachfolgenden Angaben beschreiben den medizinischen Entscheidungsrahmen und stellen keine Anspruchsgrundlage dar.
  • Mounjaro (Tirzepatid)
    • In der EU zugelassen zur Behandlung von Typ-2-Diabetes.
    • Zusätzlich in der EU zugelassen für das Gewichtsmanagement als Ergänzung zu kalorienreduzierter Ernährung und Bewegung.
    • Im Rahmen der Gewichtsmanagement-Zulassung orientieren sich Ärztinnen und Ärzte unter anderem an:
      • Adipositas (BMI ≥ 30), oder
      • Übergewicht (BMI ≥ 27) in Verbindung mit gewichtsbedingten Begleiterkrankungen.
  • Die Entscheidung erfolgt stets im ärztlichen Einzelfall; die Zulassung beschreibt einen Rahmen, keinen Anspruch.
  • Wegovy (Semaglutid in höherer Dosierung)
    • In der EU zugelassen für das Gewichtsmanagement als Ergänzung zu Ernährung und Bewegung.
    • Der Zulassungsrahmen umfasst:
      • Adipositas (BMI ≥ 30), oder
      • Übergewicht (BMI ≥ 27) bei Vorliegen gewichtsbedingter Begleiterkrankungen.
  • Saxenda (Liraglutid)
    • In der EU zugelassen für das Gewichtsmanagement als Ergänzung zu Ernährung und Bewegung.
    • Der ärztliche Entscheidungsrahmen entspricht dem Zulassungsrahmen bei:
      • BMI ≥ 30, oder
      • BMI ≥ 27 mit gewichtsbedingten Begleiterkrankungen.
  • Ozempic (Semaglutid)
    • In der EU zugelassen zur Behandlung von Typ-2-Diabetes.
    • Eine Anwendung primär zur Gewichtsreduktion liegt außerhalb der EU-Zulassung.
  • Rybelsus (Semaglutid, oral)
    • In der EU zugelassen zur Behandlung von Typ-2-Diabetes.
    • Nicht für das Gewichtsmanagement zugelassen.
  • Trulicity (Dulaglutid)
    • In der EU zugelassen zur Behandlung von Typ-2-Diabetes.
    • Keine Zulassung für das Gewichtsmanagement.
  • Victoza (Liraglutid)
    • In der EU zugelassen zur Behandlung von Typ-2-Diabetes.
    • Für das Gewichtsmanagement ist in der EU Saxenda der zugelassene Liraglutid-Rahmen.

Wichtiger Hinweis zur Einordnung:

  • Die genannten Indikationen und BMI-Werte beschreiben den jeweiligen Zulassungsrahmen und stellen keine Anspruchsgrundlage dar.
  • Ob eine Verordnung erfolgt, wird immer individuell durch die behandelnde Ärztin oder den behandelnden Arzt entschieden.
  • Anwendungen außerhalb der zugelassenen Indikationen sind rechtlich möglich, erfolgen jedoch ausschließlich nach ärztlicher Abwägung von Nutzen und Risiko.

Wer darf ein Rezept ausstellen?

Ärztliche Versorgung vor Ort

  • Hausärztinnen und Hausärzte
  • Internistinnen und Internisten
  • Diabetologische Praxen
  • Adipositas-Ambulanzen in Kliniken
  • Vorteil: persönliche Untersuchung und unmittelbare ärztliche Betreuung.

Telemedizinische Angebote (online)

  • Auch im Rahmen telemedizinischer Leistungen können ärztliche Beratungen stattfinden.
  • Grundlage ist in der Regel die Erhebung medizinischer Angaben, die ärztlich geprüft werden.
  • Ob ein Rezept ausgestellt wird, entscheidet ausschließlich die behandelnde Ärztin oder der behandelnde Arzt.
  • Beispielhaft genannter telemedizinischer Anbieter: DoktorABC
    • Die Nennung dient ausschließlich der Information.
    • Es handelt sich weder um eine Empfehlung noch um eine Aufforderung zur Nutzung.
    • Es existieren weitere Anbieter mit vergleichbaren telemedizinischen Leistungen.

Mehr zu den Grundlagen telemedizinischer ärztlicher Versorgung sowie beispielhafte Anbieter findest du in diesem Artikel: Was ist Telemedizin?

  • Wichtige Hinweise:
    • Die Entscheidung über: Wirkstoff, Dosierung, Darreichungsform liegt immer beim Arzt oder der Ärztin.
    • BMI-Orientierungen (z. B. ≥ 30 oder ≥ 27 mit Begleiterkrankungen) stellen keine Garantie für eine Verordnung dar.
    • Off-Label-Verordnungen sind rechtlich zulässig, erfolgen aber ausschließlich im ärztlichen Ermessen.
    • Medikamente sollten nur über legale Apotheken oder zugelassene Anbieter bezogen werden, da Fälschungen im Umlauf sind.

Digitale Programme mit ärztlicher Begleitung

  • Es existieren Programme, die telemedizinische ärztliche Betreuung mit digitalen Zusatzangeboten kombinieren.
  • Diese Angebote können ärztliche Beratung, organisatorische Abläufe und begleitende Inhalte umfassen.
  • Auch hier gilt: Eine Verordnung erfolgt nur bei medizinischer Eignung und nach ärztlicher Entscheidung.
  • Beispielhaft genanntes Programm: Juniper
    • Die Nennung dient der allgemeinen Information.
    • Preise, Inhalte und Bedingungen können sich ändern.

Eine Beschreibung eines digitalen Gesamtprogramms findest du im Artikel Was ist Telemedizin?


Einlösung und Bezug verschriebener Medikamente

  • Verschreibungspflichtige Medikamente dürfen ausschließlich über Apotheken bezogen werden.
  • Dies kann je nach individueller Situation erfolgen:
    • über Apotheken vor Ort
    • oder über Versandapotheken, sofern diese rechtlich zugelassen sind
  • Die Abwicklung erfolgt ausschließlich nach Vorlage eines gültigen Rezepts.

Quellen

Hinweis: Die Inhalte dieses Beitrags dienen ausschließlich der allgemeinen Information und stellen keine medizinische Beratung, Diagnose oder Behandlung dar. Es werden keine individuellen Empfehlungen zur Anwendung, Dosierung, Änderung oder zum Absetzen von Medikamenten gegeben. Medizinische Entscheidungen sollten ausschließlich in Absprache mit qualifiziertem Fachpersonal getroffen werden. In diesem Artikel können Partnerlinks enthalten sein, die auf externe Angebote oder weiterführende Informationen verweisen. Für Inhalte, Produkte oder Angaben auf verlinkten Drittseiten wird keine Haftung übernommen.

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Die hier dargestellten Inhalte sind eine Übersicht über persönliche Erfahrungen und Diskussionen im Internet und stellen keine Empfehlung zur Anwendung dar. Beschriebene Methoden können Off-Label sein und gesundheitliche Risiken bergen. Medikamente sollten ausschließlich nach ärztlicher Verschreibung und nach Herstellerangaben angewendet werden. Manche Beiträge können Partnerlinks enthalten, die auf externe Angebote oder weiterführende Informationen verweisen. Für Inhalte, Produkte oder Angaben auf verlinkten Drittseiten wird keine Haftung übernommen.